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Anleitung für das Erstellen und Hochladen von Porträts und Biografien auf die Webseite unsereGeschichte.ch

8 November 2023
ZentralGut

Die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) Luzern und der Verein Fonsart suchen erinnerungswürdige Persönlichkeiten aus Luzern, die auf vielfältige Weise ihre Spuren im Gedächtnis von Stadt und Region Luzern hinterlassen haben. Dabei ist die Mithilfe der Öffentlichkeit essenziell, damit die Online-Galerie «Bemerkenswerte Menschen aus Luzern» möglichst reichhaltig wird.

Erinnerungswürdige Persönlichkeiten gibt es nicht nur in Museen und Ahnengalerien, ausgestellt im goldlackierten Rahmen. Bemerkenswerte Menschen gibt es in unser aller Umfeld: Sei es, weil sie im Hintergrund Grossartiges geleistet haben, weil sie Freude in das Leben von Mitmenschen gebracht oder zu einer angenehmen und respektvollen Atmosphäre in einem Quartier beigetragen haben. Auch bleiben uns gerne Leute in Erinnerung, die handfest angepackt haben, dort, wo Hilfe nötig war. Diesen Persönlichkeiten widmen wir einen Platz in der Online-Galerie «Bemerkenswerte Menschen aus Luzern».

Gesucht sind Personen, die auf vielfältige Weise bemerkenswert sind oder waren. Für die Erstellung der Porträts sind folgende Punkte zentral:

  • Porträtierte können lebende oder verstorbene Menschen sein. Bei lebenden Personen ist deren Einwilligung nötig.
  • Das Porträtbild: Falls das Foto nicht von Ihnen selbst gemacht worden ist, braucht es für die Veröffentlichung die Einwilligung der Fotografin/des Fotografen, sofern er oder sie gefragt werden kann. Details dazu finden Sie weiter unten in dieser Anleitung.
  • Kurzer, aussagekräftiger Lebenslauf.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Schauen Sie sich in der Galerie «Bemerkenswerte Menschen aus Luzern» um:
  • Wenn man zum ersten Mal auf unsereGeschichte.ch kommt und publizieren möchte, muss man ein privates Benutzerkonto erstellen, bevor man seine Dokumente teilen kann. Dafür klicken Sie auf den grünen Knopf "Anmelden" oder "Konto erstellen" oben rechts auf der Startseite. Anschliessend können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse, einem erfundenen Benutzernamen und einem von Ihnen gewählten Passwort registrieren bzw. ein Benutzerkonto eröffnen. Achtung: Der Benutzername darf nur aus einem Wort und nur aus Kleinbuchstaben bestehen. Alternativ zu diesem Prozedere können Sie sich auch mit Ihrem Google-Login anmelden.
  • Wählen Sie eine Person aus, die Sie als bemerkenswerten Menschen empfinden und der oder dem Sie ein kleines Denkmal setzen möchten.
  • Wenn die Person noch lebt, bitten Sie sie um die Erlaubnis, ein Foto von ihr auf unsereGeschichte.ch zu stellen und biografische Angaben zu veröffentlichen.
  • Wählen Sie ein Foto aus, das die gewählte Person schön zeigt. Es gibt keine Vorgaben zur Qualität der Datei. Aber es wäre gut, wenn die Person gut erkennbar ist und das Bild nicht klein oder verpixelt ausfällt.
  • Achten Sie auf die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person. Detaillierte Angaben dazu finden Sie im Anschluss an die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Foto veröffentlichen dürfen, wenden Sie sich an die Projektverantwortlichen: heinz.looser@fonsart.ch oder zentralgut@zhbluzern.ch
  • Verfassen Sie einen Text zur Person. Sie können sich dafür an den bereits vorhandenen Porträts orientieren. Wenn bekannt, kann der Text Lebensdaten enthalten. Schreiben Sie, warum Sie die Person als bemerkenswert empfinden. Der Umfang des Textes sollte in der Regel zwischen 3 Sätzen und ca. einer halben A4 Seite liegen. Texte bis zu mehreren Seiten sind technisch möglich, erfahrungsgemäss werden sie jedoch weniger gelesen.
  • Nun können Sie das Porträt auf unseregeschichte.ch hochladen. Wenn Sie die Seite der Galerie «Bemerkenswerte Menschen aus Luzern» aufrufen, sehen Sie oben rechts ein grünes Plus. Klicken Sie darauf.
  • Es erscheint die Seite «Ihren Inhalt publizieren». Wählen Sie die Variante «Bild» aus.
  • Ziehen Sie die Datei aus ihrem Dateiverzeichnis (z.B. Windows-Explorer) in das geöffnete Web-Fenster oder suchen Sie sie auf Ihrem Computer via den Menüpunkt «Festplatte durchsuchen».
  • Geben Sie so exakt wie möglich an, wann das Bild aufgenommen wurde.
  • Wählen Sie als Titel den Namen oder ein bekanntes Pseudonym der Person. Unter dem Titel können Sie Ihren Text einfügen.
  • Wenn Sie den Text aus einem Buch oder von einer Internetseite übernommen haben, geben Sie bitte darunter eine Quellenangabe an. Diese könnte so aussehen:
    «Text übernommen von Markus Lischer: "Amrein-Troller, Maria", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.07.2001. Online: hls-dhs-dss.ch/de/articles/030..., konsultiert am 14.11.2023»
  • Auch Angaben zur Herkunft der Fotografie können Sie anschliessend an den biografischen Text einfügen.
  • Notieren Sie den/die Urheber/in oder Rechteinhaber/in an der Fotografie, sofern bekannt Wenn nicht, geben Sie «unbekannt» ein.
  • Wählen Sie eine Variante aus, wie das Bild nachgenutzt werden darf:
    \* «öffentlicher Bereich» bedeutet, das Bild ist urheberrechtsfrei, weil der Fotograf oder die Fotografin vor über 70 Jahren verstorben ist. Jede und jeder darf damit machen, was man will.
    \* Mit «Regeln der Creative Commons CC-BY-NC-ND» erlauben Sie als Urheber/Urheberin der Fotografie, dass das Bild online gestellt wird und für nicht-kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden darf, beispielsweise auf der nicht-kommerziellen Plattform ZentralGut.ch. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/
    \* Mit «Alle Rechte vorbehalten» erlauben Sie die Veröffentlichung des Bildes auf «unseregeschichte.ch», aber nicht die weitere Verwendung des Bildes an anderer Stelle.
  • Mit einem Klick auf «Speichern» können Sie das Porträt des bemerkenswerten Menschen aus dem Kanton Luzern veröffentlichen. Wichtig ist: Sie können auch nach der Veröffentlichung jederzeit Änderungen vornehmen.
  • Das Projektteam schaut sich die veröffentlichten Porträts an und würde sich bei Ihnen melden, falls Probleme auffallen.

Viel Spass beim Präsentieren von «Bemerkenswerten Menschen aus Luzern»!

Rechtsfragen bei der Publikation

Persönlichkeitsrechte

Bei der Publikation von Dokumenten über andere Personen sollten Sie folgende Aspekte des Persönlichkeitsrechts berücksichtigen:

1. Verstorbene Personen

Bei Verstorbenen fallen die meisten Persönlichkeitsrechte dahin, auch das Recht auf das eigene Bild: Fotos und Geschichten von Verstorbenen können ohne Rücksprache publiziert werden. Zu beachten ist jedoch, dass Nachkommen und Vorfahren gegen eine ehrverletzende Aussage vorgehen können.

2. Lebende Personen

Bei lebenden Personen ist zwischen Personen des öffentlichen Lebens und „Normalbürgern und -bürgerinnen“ zu unterscheiden.

  • Personen des öffentlichen Lebens müssen Berichte über sich in Kauf nehmen, aufgrund ihrer Rolle können Berichte und Darstellungen über sie ohne Rücksprache publiziert werden. Das gilt auch für Fotos, ausser diese entstammen ihrer privaten Intimsphäre.
  • Bürger und Bürgerinnen, die nicht dem Personenkreis des öffentlichen Lebens zugerechnet werden können, geniessen einen erhöhten Schutz und sollten in der Regel angefragt werden, bevor über sie publiziert wird. Diese Anfrage ist zwar nicht zwingend, vermeidet aber allfällige Probleme. Die Anfrage ist aber dann nicht nötig, wenn die Person anonymisiert wird (z.B. mit abgekürzten Namen, ohne Wohnort oder Jahrgang etc.).

„Normalbürger und -bürgerinnen“ haben ein Recht auf das eigene Bild bzw. auf die Abbildung ihrer Person. Diese darf nur mit ihrer Einwilligung publiziert werden.

Publizierbar sind hingegen Aufnahmen von Gruppen im öffentlichen Raum, sofern nicht eine Person besonders hervorgehoben wird. Ebenfalls können Fotos des Umfelds einer Person ohne Einwilligung veröffentlicht werden (z.B. ein Wohnhaus, jedoch ohne Angabe der Adresse).

Ehrverletzende Aussagen sind selbstverständlich auch bei lebenden Personen zu vermeiden.

Generell ist anzumerken, dass…

… positive Berichte wenig problematisch sind, und

… dass eine vor Gericht klagende Person einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen müsste, die sie durch die Publikation erlitten habe. Dies ist in der Regel kaum möglich.

Bei Einsprachen kann das Bild oder der Bericht schlicht gelöscht werden, wodurch in der Regel das Problem gelöst ist.

Zu beachten sind darüber hinaus die Nutzungsbedingungen von unsereGeschichte.ch, insbesondere der Passus 4.3 bezüglich ehrverletzender oder diskriminierender Aussagen.

B. Urheberrechte

Sie können bezüglich der Urheberrechte aus drei möglichen Lizenzen auswählen. Die Art der Lizenz entscheidet darüber, wie Ihre Dokumente ausserhalb von unsereGeschichte.ch genutzt werden können. Auf der Plattform darf jeder Anwender und jede Anwenderin Ihre Dokumente frei nutzen und damit thematische Dossiers erstellen und ergänzen.

1. Lizenz „Creative Commons BY-NC-ND”

Mit dieser Lizenz berechtigen Sie andere Personen zur Nutzung Ihrer Dokumente ausserhalb von unsereGeschichte.ch und dies ohne Ihre vorgängige Zustimmung. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:

…Ihr Name muss in der Beschreibung des Dokuments erscheinen,

…das Dokument darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt und

…das Dokument darf nicht geändert werden.

Zur Unterstützung, Förderung und Bekanntmachung des Projekts unsereGeschichte.ch ist die Veröffentlichung unter der Lizenz Creative Commons die zweckmässigste: Sie ermöglicht und erleichtert jedem das Teilen und die Nutzung von Dokumenten.

2. Lizenz „Creative Commons CC BY SA”

Mit dieser Lizenz erlauben Sie die Nachnutzung ihres Dokumentes an jedweder Stelle. Voraussetzung für die korrekte Nachnutzung ist die Nennung des Namens des Urhebers bzw. Rechteinhabers. Gleichzeitig darf das nachgenutzte Dokumente nur in solchen Werken genutzt werden, die auch selbst Open Access unter der Lizenz CC BY SA zur Verfügung gestellt werden. Eine unfreie Nachnutzung des Dokumentes ist somit ausgeschlossen.

Die Verwendung der Lizenz CC BY SA erlaubt es bspw. die Dokumente in Wikimedia Commons hochzuladen und somit in Wikipedia-Artikel zu verwenden.

Öffentlicher Bereich / Public Domain

Ihr Dokument darf frei verwendet werden, ohne Angabe Ihres Namens und ohne andere Einschränkungen.

Veröffentlichen Sie Dokumente, deren Todesjahr bereits 70 Jahre ab dem heutigen Datum gerechnet zurückliegt, so gelten die urheberrechtlichen Schutzfristen als abgelaufen. Das Dokument ist somit „gemeinfrei“ und wird der „Public Domain“ zugerechnet. Diese Dokumente können in jeder Form nachgenutzt werden. (-> Public Domain Mark https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de)

Bestehen Schutzfristen noch so ist es den Rechteinhabern möglich ihre Dokumente bereits vorzeitig in die „Public Domain“ zu entlassen unter zu Hilfenahme der Lizenz „CC 0“ (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)

Alle Rechte vorbehalten

Dies bedeutet, dass Sie als Urheber oder berechtigte Person die Nutzung eines Dokuments vorgängig erlauben müssen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür an heinz.looser@fonsart.ch.

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  • Renata Roveretto

    Guten Abend,

    Die Basis Idée dieser Veröffentlichung ist sicher nicht schlecht, jedoch was mich persönlich Daran stört, ist das fast gezielte eigennützige Darstellen indem es bloss unter Eurer Galerie ZentralGut, und unter verschiedenen TAGs Einzusehen ist. Meiner Meinung nach gehört eine solch importante Beschreibung in das FORUM damit ALLE Mitglieder und auch die nicht Mitglieder sich schnell Daran informieren können. Das wertvolle Wissen gehört im Prinzip Jedem und verhilft zu einem angenehmeren Austausch zwischen den Menschen.

    Mit freundlichen Grüssen Renata

    • ZentralGut

      Liebe Renata ich habe kurz überlegt welcher Ort für die Darstellung der Anleitung, die - das hat auch Heinz Looser schon angemerkt - durchaus für alle InteressentInnen auch ausserhalb unseres kleinen Galerieprojektes von Interesse ist zu platzieren. Das Forum habe ich verworfen, weil es mir von der Formatierung zu wenig geboten hat (keine Aufzählung, Fett, Überschriften und Links sind möglich - oder täusche ich mich?) Lieber @Heinz hast du eine Idee ob wir für die Anleitung ggf. einen "allgemeinen" Platz dafür erhalten können! Liebe Grüsse Christian

    • Renata Roveretto

      Guten Tag Christian,

      Na das ist so eine richtig tolle Antwort mit wirklichem Sinn

      Herzlichen Dank

      Mit freundlichen Grüssen

      Renata

  • Heinz Looser

    Ich habe versucht, den Text im Blog abzubilden...dort lassen sich aber die Formatierungen auch nicht schön wiedergeben. Die jetzige Lösung ist die beste... Herzlich, Heinz

    • Renata Roveretto

      Herr Heinz Looser,

      Vielen herzlichen Dank. Es könnte jedoch noch eine weitere Lösung geben, indem wir mit Einverständnis von Christian seinen jetzigenText im Forum unter einem neuen Titel (Diesmal zur Information für alle Mitglieder und all ihre möglichen Publikationen) einfach Darunter verlinken würden. So wäre die Hilfsanleitung schon viel Zugängiger als jetzt.

      Oder ansonsten eine neue unkomplizierte Anleitung im Forum erstellen

      Mit freundlichen Grüssen an Euch Beide

      Renata

ZentralGut
243 Beiträge
23 November 2023
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